Irgendwo in Ihrem Auftritt steht vermutlich ein Satz wie dieser: „Wir stehen für nachhaltiges Wirtschaften.“ Er steht dort seit Jahren, niemand hat ihn je beanstandet, und er fühlt sich nicht wie eine Behauptung an, sondern wie eine Haltung. Ab dem 27. September 2026 liest das Gesetz ihn anders: als Umweltaussage, die einen Nachweis braucht, oder nicht mehr dort stehen darf.
An diesem Tag treten die Kernvorschriften des Dritten UWG-Änderungsgesetzes in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 43), mit dem Deutschland die europäische Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel umsetzt. Das Neue daran ist weniger der Inhalt als die Form: Für eine Reihe von Aussagen entscheidet künftig kein Gericht mehr über Irreführung im Einzelfall. Sie stehen auf einer Liste und sind damit unzulässig, eine individuelle Abwägung entfällt.
Fünf Verbote, die den Bestand treffen
Allgemeine Umweltaussagen – „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ – sind künftig nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung sie deckt: das EU-Umweltzeichen, ein anerkanntes Typ-I-Siegel wie der Blaue Engel oder eine Umwelthöchstleistung nach Unionsrecht. Wer die Solaranlage auf einem Gebäudeteil zur Aussage über das ganze Haus macht, verstößt gegen ein zweites Verbot: Der Beleg für einen Aspekt trägt keine Aussage über das Ganze. Klimaaussagen, die sich auf Kompensation stützen, wonach ein Produkt durch Ausgleichszahlungen als klimaneutral bewertet wird, sind untersagt. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch getragen werden, wenn sie durch ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung oder eine staatliche Stelle vergeben werden, ein selbst gestaltetes grüne Signet ist unzulässig. Auch wer gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsauflagen als Besonderheit des eigenen Angebots bewirbt, verstößt gegen das geltende Recht.
Dazu kommt eine Anforderung, die viele Zukunftsversprechen trifft: Wer Klimaneutralität für ein spezielles Datum ankündigt, braucht dafür öffentlich einsehbare Verpflichtungen: einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und terminierten Zielen, ausgewiesene Ressourcen und die regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Sachverständige, deren Feststellungen zugänglich sind. Das Zieljahr allein ist künftig keine Aussage, sondern ein Risiko.
Warum das eine Bestandsfrage ist
Die Vorschriften betreffen, was am 27. September online, gedruckt oder in Berichten publiziert oder zitiert wird: Auf der Website, in der Imagebroschüre oder beispielsweise auch in der Stellenanzeige. Und sie fassen den Begriff der Aussage weit: Text, Bilder, grafische Elemente und Symbole, ausdrücklich oder stillschweigend. Auch ein irreführender Gesamteindruck aus einzeln belegbaren Teilen fällt darunter.
Was zu tun ist
Inventar: Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und welche Zeichen stehen mit Fundstelle nachweisbar im definierten Bestand?
Abgleich: Deckt der vorhandene Nachweis die Reichweite der Aussage?
Bewertung und Korrektur: Ist die Aussage belegt und bleibt sie? Ist sie ist eingrenzbar, durch Beschränkung auf den belegten Aspekt oder durch eine Spezifizierung, die klar und hervorgehoben auf demselben Medium steht? Oder erfordert sie eine unabhängige rechtliche Einschätzung einer Anwaltskanzlei?
scimpact prüft nach diesen drei Kategorien. Unsere EmpCo-Triage erfasst einen definierten Korpus vollständig, misst jede Aussage und jedes Zeichen am Kriterienkatalog des Hauses und liefert das Fundstelleninventar, die Maßnahmenliste und eine Ergebniszusammenfassung für den Fall einer Übergabe an Ihre Rechtsberatung. Geprüft wird nach dem scimpact Prüfstandard sPS 01, jede Feststellung trägt eine Fundstelle.
Die Grenze gehört zur Ehrlichkeit dieses Verfahrens: scimpact stellt fest, was Ihr Material behauptet und was belegt ist. Ob daraus ein rechtliches Risiko wird, bewertet Ihre Kanzlei. Geprüft wird der vereinbarte Korpus, dessen Zuschnitt dokumentiert und ausgewiesen ist, eine Vollständigkeitszusage gibt es nicht.
Fünf Wochen sind genug Zeit für ein Inventar und die wichtigsten Korrekturen. Nach dem Stichtag prüft der Wettbewerb mit.





