Ab dem 27. September zählt der Beleg

Aus aktuellem Anlass Ab dem 27. September zählt der Beleg Allgemeine Umweltaussagen – „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ – sind künftig nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung sie deckt. Irgendwo in Ihrem Auftritt steht vermutlich ein Satz wie dieser: „Wir stehen für nachhaltiges Wirtschaften.“ Er steht dort seit Jahren, niemand hat ihn je beanstandet, und…